Die Familienzulagen für selbständigerwerbende Landwirtinnen und Landwirte finanzieren Bund und Kantone.
An die Zulagen für Arbeitnehmende leisten die Arbeitgebenden Beiträge: 2 Prozent auf AHV-pflichtige Bar- und Naturallöhne in landwirtschaftlichen Betrieben. Den Restbetrag sowie die Zulagen für Landwirtinnen und Landwirte übernehmen zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel die Kantone.


