Die SVA Zürich schreibt selbständigerwerbenden Landwirtinnen und Landwirten die Familienzulagen vierteljährlich gut. Sie verrechnet sie mit den Beiträgen an die AHV-Ausgleichskasse.
Um Familienzulagen auszuzahlen, benötigen landwirtschaftliche Arbeitgebende im Kanton Zürich eine Verfügung der SVA Zürich. Sie führen die Zulagen in der Lohnabrechnung für die Mitarbeitenden auf. Die SVA Zürich schreibt den Arbeitgebenden die ausbezahlten Familienzulagen gut und verrechnet sie mit den Beiträgen an die AHV-Ausgleichskasse.


