Arbeitnehmende können auch vom Arbeitgeber lediglich die Anstellungsbedingungen bestätigen lassen und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit allen Belegen direkt der SVA Zürich schicken.
Familienzulagen in der Landwirtschaft: Wie anmelden?
Wer im Kanton Zürich Familienzulagen beziehen will, meldet sich bei der SVA Zürich oder über den Arbeitgeber an.
Verjährung
Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen sind auf fünf Jahre beschränkt. Anspruch und Leistung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.


