Selbständige Landwirtinnen und Landwirte sowie Arbeitnehmende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister und Enkelkinder

Wer im Kanton Zürich Familienzulagen beziehen will, meldet sich bei der SVA Zürich oder über den Arbeitgeber an.
Selbständige Landwirtinnen und Landwirte sowie Arbeitnehmende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:
Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.
Welche Zulagen erhalte ich im Kanton Zürich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.