Familienzulagen: Was gilt für Kinder im Ausland?

Arbeitnehmende erhalten je nach Situation auch Familienzulagen für ihre Kinder im Ausland. Entscheidend sind die Nationalität der Eltern und der Wohnsitz der Kinder.

Schweizerinnen und Schweizer sowie Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staates erhalten Familienzulagen für leibliche und adoptierte Kinder, die in einem EU/EFTA-Staat leben. Für Kinder anderer Staatsangehöriger siehe Merkblatt Kinder mit Wohnsitz im Ausland.

Welche Zulagen erhalte ich für Kinder im Ausland? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.