Schweizerinnen und Schweizer sowie Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staates erhalten Familienzulagen für leibliche und adoptierte Kinder, die in einem EU/EFTA-Staat leben. Für Kinder anderer Staatsangehöriger siehe Merkblatt Kinder mit Wohnsitz im Ausland.
Welche Zulagen erhalte ich für Kinder im Ausland? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.


