Um Familienzulagen auszuzahlen, benötigen Arbeitgebende eine Verfügung ihrer Familienausgleichskasse. Sie führen die Zulagen in der Lohnabrechnung für die Mitarbeitenden auf. Die Familienausgleichskasse schreibt den Arbeitgebenden die ausbezahlten Familienzulagen gut und verrechnet sie mit den Beiträgen an Familienausgleichskasse und AHV-Ausgleichskasse.
Familienzulagen: Wie funktioniert die Auszahlung?
Die Arbeitgebenden erhalten von ihrer Familienausgleichskasse eine Verfügung. Danach zahlen sie die Familienzulagen mit dem Lohn aus.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende
Wenn Arbeitgebende die Familienzulagen im vereinfachten Verfahren abrechnen, prüfen sie die Anträge ihrer Mitarbeitenden selber und benötigen somit keine Verfügung.
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt und endet mit dem Anspruch auf Lohn. In den folgenden Situationen besteht aber der Anspruch auf Familienzulagen noch während des laufenden und der nächsten drei Kalendermonate:
- Unbezahlter Urlaub (gilt ab 1. Januar 2012)
- Krankheit
- Unfall
- Schwangerschaft
- Tod
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst
Mutterschaftsurlaub
Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen, längstens während 16 Wochen. Bei Auflösung des Arbeitsvertrags auf den Zeitpunkt der Geburt besteht der Anspruch auf Familienzulagen solange wie jener auf Mutterschaftsentschädigung.


