Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 6960.00 pro Jahr bzw. CHF 580.00 pro Monat. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, zählt das gesamte Erwerbseinkommen.
Arbeitnehmende mit einem tieferen Einkommen haben im Kanton Zürich nur Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- steuerbares Gesamteinkommen der letzten rechtskräftigen Veranlagung der direkten Bundessteuer unter CHF 41'760.00 (ohne Familienzulagen)
- kein Bezug von Ergänzungsleistungen
- Wohnsitz im Kanton Zürich


