Und das geht so:
- Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und geben es dem Arbeitgeber ab oder schicken es der zuständigen Familienausgleichskasse. Für ein Kind ist nur eine Zulage möglich.
- Die Familienausgleichskasse prüft die Anmeldung. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie den Arbeitgeber.
- Der Arbeitgeber zahlt die Zulage zusammen mit dem Lohn aus.
Selbständigerwerbende erhalten im Kanton Zürich keine Familienzulagen – ausgenommen sind selbständige Landwirtinnen und Landwirte.
Welche Zulagen erhalte ich im Kanton Zürich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.
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