Familienzulagen auf einen Blick

Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Zürich erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige Familienzulagen.

Und das geht so:

  • Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und geben es dem Arbeitgeber ab oder schicken es der zuständigen Familienausgleichskasse. Für ein Kind ist nur eine Zulage möglich.
  • Die Familienausgleichskasse prüft die Anmeldung. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie den Arbeitgeber.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Zulage zusammen mit dem Lohn aus.

Selbständigerwerbende erhalten im Kanton Zürich keine Familienzulagen – ausgenommen sind selbständige Landwirtinnen und Landwirte.

Welche Zulagen erhalte ich im Kanton Zürich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.

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