Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Dienstleistende für:
- Jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst
- Jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst
- Jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen
- Kaderausbildungskursen von Jugend+Sport
- Jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.


