Das geht so:
Arbeitnehmende und erwerbstätige Studierende schicken die Meldekarte dem Arbeitgeber. Wer mehrere Arbeitgebende hat, gibt die Karte einem Arbeitgeber nach eigener Wahl ab und verlangt von den andern Arbeitgebenden Lohnbescheinigungen. Die Meldekarte und sämtliche Lohnbescheinigungen sind der Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers weiterzuleiten, der die Meldekarte ausgefüllt hat.


