Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Hinterlassenenrente aufgrund der massgebenden persönlichen Faktoren der oder des Verstorbenen:
- anrechenbare Beitragsjahre
- durchschnittliches Erwerbseinkommen
- erworbene Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Wenn die oder der Verstorbene lückenlos Beiträge geleistet hat, erhalten Witwen und Witwer aktuell eine monatliche Rente von CHF 936.00 bis CHF 1872.00. Waisen erhalten monatlich CHF 468.00 bis CHF 936.00.
Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Hinterlassenenrente aufgrund der massgebenden persönlichen Faktoren der oder des Verstorbenen:
Wenn die oder der Verstorbene vom 1. Januar, der auf den 20. Geburtstag folgt, bis zum Tod lückenlos Beiträge geleistet hat, erhalten die Hinterlassenen Vollrenten. Jedes fehlende Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Renten.
Erfüllen Witwen, Witwer oder Waisen die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und zugleich für eine Alters- oder Invalidenrente, erhalten sie nur jene, die höher ist. Erhält ein Kind die doppelte Waisenrente oder eine Waisenrente und eine Kinderrente, dürfen die beiden Renten zusammen nicht höher sein als CHF 1404.00.
Witwen, Witwer und Waisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen.