Beitragsdauer
Wer vom 1. Januar, der auf den 20. Geburtstag folgt, bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält die Vollrente. Das ordentliche Rentenalter ist für Frauen 64 Jahre, für Männer 65 Jahre. Jedes fehlende Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Rente um mindestens 1/44.


