Wenn beide Ehepartner bei der AHV versichert sind, teilt die Ausgleichskasse die während der Ehe erzielten Einkommen je zur Hälfte auf beide Ehepartner auf. Bei dieser Einkommensteilung – so genanntes Splitting – berücksichtigt die Ausgleichskasse nur die ganzen Kalenderjahre.
Beispiele:
- Heirat im Dezember 2008 und Scheidung im März 2010: Die Ausgleichskasse teilt die Einkommen aus dem Jahr 2009
- Heirat im Januar 2008 und Scheidung im Dezember 2009: keine Einkommensteilung

