Wer bezahlt an die Verwaltungskosten?

Um die Verwaltungskosten zu decken, erheben die AHV-Ausgleichskassen einen Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge. Den Zuschlag bezahlen ausschliesslich Arbeitgebende, Selbständigerwerbende, Arbeitnehmende eines nicht beitragspflichtigen Arbeitgebers und Nichterwerbstätige.

Der Zuschlag erfolgt prozentual zur Summe der Beiträge an AHV, IV und EO. Den Verwaltungskostenbeitragssatz bestimmt die Ausgleichskasse. Er beträgt höchstens 5 Prozent und sinkt mit steigender AHV/IV/EO-Beitragssumme

Selbständigerwerbende mit Angestellten

Die Ausgleichskasse berechnet die Verwaltungskostenbeiträge für die Inhaberin oder den Inhaber der Firma getrennt von den Verwaltungskostenbeiträgen des Betriebs.

SVA Zürich leistet Starthilfe für KMU mit Angestellten

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer profitieren in den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung von einem Verwaltungskostenbeitragssatz von höchstens 1 Prozent, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • jährliche AHV/IV/EO-Beitragssumme mindestens CHF 7500.00
  • neben der Unternehmerin oder dem Unternehmer mindestens eine Angestellte oder ein Angestellter