Was gehört zum massgebenden Lohn?
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ist der massgebende Lohn. Dieser umfasst das gesamte Bar- und Naturaleinkommen von Arbeitnehmenden.
Stichwort | Massgebender Lohn | Kein massgebender Lohn |
| Arbeitslohn | ||
| Stunden-, Tag-, Wochen-, Monatslohn; Stück-, Akkord- und Prämienlohn; Prämie und Entschädigung für Überzeitarbeit, Nachtarbeit und Stellvertreterdienst | ||
| Zulage | Orts- und Teuerungszulage | Familienzulagen im orts- und branchenüblichen Rahmen |
| Arbeitsweg, Verpflegung, Wohnungswechsel | Entschädigungen für die normalen Fahrtkosten für den Arbeitsweg und für die üblichen Verpflegungskosten | Umzugsentschädigung bei beruflich bedingtem Wohnungswechsel |
| Kost, Logis, Dienstauto | Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstauto, Dienst- wohnung usw. | |
| Prämie, Geschenk | Gratifikation, Dienstalters- geschenk, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge | Verlobungs- und Hochzeits- geschenke, Naturalgeschenke unter CHF 500.00 im Jahr; Anerkennungsprämien bis zu CHF 500.00 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen, Zuwendungen anlässlich eines Betriebsjubiläums (frühestens 25 Jahre nach der Gründung, dann alle 25 Jahre) |
| Mitarbeiteraktien | Vergünstigung bei Bezug von Mitarbeiteraktien und anderen Beteiligungsrechten | |
| Gewinnanteil | Gewinnanteil von Arbeit- nehmenden, soweit er den Zins einer Kapitaleinlage übersteigt | |
| Trinkgeld | Bedienungs- und Trinkgelder, soweit sie ein wesentlicher Lohnbestandteil sind | |
| Provision, Kommission | Provisionen und Kommissionen | |
| Tantièmen, Entschädigungen, Sitzungsgelder | Tantièmen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder der Verwaltung und der geschäftsführenden Organe | |
| Behördenmitglieder | Einkommen von Behördenmitgliedern von Bund, Kantonen und Gemeinden | |
| Privatdozentinnen, Privatdozenten | Honorare von Privat- dozentinnen und Privat- dozenten und ähnlich besoldeten Lehrkräften | |
| Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod | Lohnfortzahlungen infolge Krankheit oder Unfall | Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität |
| Taggelder der IV oder Militärversicherung | ||
| Beiträge der Arbeitgebenden an die Kranken- und Unfall- versicherungen ihrer Arbeit- nehmenden, sofern sie die Prämien direkt an die Versicherung bezahlen und alle Arbeitnehmenden gleich behandeln | ||
| Zuwendungen beim Tod von Angehörigen von Arbeit- nehmenden oder an deren Hinterlassene | ||
| Beiträge der Arbeitgebenden an Arzt-, Arznei-, Spital- und Kurkosten, sofern diese nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt sind und sofern alle Arbeitnehmenden gleich behandelt werden | ||
| Militär, EO, Mutterschafts-entschädigung, Sold, Feuerwehr, Kurse | Lohnfortzahlungen und Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft | Militärsold und Sold an Zivil- schutzleistende, Taschengeld für Zivildienstleistende, sold- ähnliche Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren und in Kursen für Jungschützen- leiterinnen und -leiter und für Leiterinnen und Leiter von „Jugend und Sport“ |
| Beiträge an AHV, IV, EO und ALV | Von Arbeitgebenden bezahlte Arbeitnehmerbeiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosen- versicherung | Von Arbeitgebenden bezahlte Arbeitnehmerbeiträge auf Naturalleistungen und Globallöhnen |
| Steuern | Von Arbeitgebenden bezahlte Steuern | |
| Ferien, Feiertage | Ferien- und Feiertags- entschädigungen, Ferienzuschläge | |
| Abgangsentschädigung | Abgangsentschädigungen und freiwillige Vorsorge- leistungen, sofern sie eine bestimmte Grenze über- schreiten. Die Ausgleichs- kasse beurteilt den Einzelfall. | |
| Arbeitslosigkeit, Insolvenz | Taggelder der ALV und Insolvenzentschädigungen | |
| Kurzarbeit, schlechtes Wetter | Ausfallender Lohn während Kurzarbeit oder Arbeits- einstellung wegen schlechten Wetters im Sinne der ALV. | |
| Berufliche Vorsorge | Reglementarische Leistungen von Pensionskassen, wenn die Begünstigten bei Eintritt des Vorsorgefalls oder bei Auflösung der Vorsorge- einrichtung die Leistungen persönlich beanspruchen können | |
| Von Arbeitgebenden übernommene laufende Beiträge oder Einkaufs- beiträge der Arbeit- nehmenden, wenn die Übernahme in Reglement oder Statuten der Vorsorge- einrichtung nicht vorgeschrieben ist | Reglementarische Beiträge der Arbeitgebenden an steuerbefreite Vorsorge- einrichtungen | |
| Stipendien | Stipendien und ähnliche Zuwendungen, sofern sie nicht aus dem Arbeits- verhältnis fliessen oder die Arbeitgebenden nicht über das Arbeitsergebnis verfügen können |

