Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig ist, bezahlt weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Nur der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung entfällt. Die Beiträge sind Solidaritätsbeiträge und haben keinen Einfluss auf die eigene Rente.
Für Altersrentnerinnen und Altersrentner gilt ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind:
- monatlich CHF 1400.00
- oder jährlich CHF 16'800.00
Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Der jeweilige Arbeitgeber bestimmt, ob er den monatlichen oder den jährlichen Freibetrag anwendet.

