AHV: Beitragspflicht auf einen Blick

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert. Wann und welche Beiträge zu leisten sind, ist für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige unterschiedlich geregelt.

Wer wann beitragspflichtig ist

Erwerbssituationbeitragspflichtig abbeitragspflichtig bisBeiträge an AHV, IV und EO
Arbeitnehmende1. Januar nach dem 17. GeburtstagFrauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätigLohnprozente; die Hälfte bezahlt der Arbeitgeber
Selbständig-erwerbende1. Januar nach dem 17. GeburtstagFrauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätignach Erwerbseinkommen
Nichterwerbstätige1. Januar nach dem 20. GeburtstagFrauen bis 64 und Männer bis 65 Jahrenach Vermögen und Einkommen;
Beiträge gelten als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat