Die Ausgleichskasse trägt die Jahreseinkommen auf dem Individuellen Konto (IK) der Versicherten ein. Bei Arbeitnehmenden entnimmt sie das Jahreseinkommen der Jahresabrechnung des Arbeitgebers. Bei Selbständigerwerbenden und bei Nichterwerbstätigen trägt sie das Jahreseinkommen ein, das den abgerechneten Beiträgen entspricht.
Welche Ausgleichskassen führen für mich ein Individuelles Konto? – Das InfoRegister gibt Auskunft.
Wer prüfen möchte, ob lückenlos Beiträge geleistet sind oder ob der Arbeitgeber den Lohn mit Sozialversicherungsabzügen tatsächlich der Ausgleichskasse gemeldet hat, kann bei einer Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen. Die Bearbeitung dauert zirka drei Wochen.
Das Individuelle Konto: Grundlage für die Rentenberechnung
Die Ausgleichskasse registriert, wer welche Beiträge leistet. Sie führt für die Versicherten ein Individuelles Konto und trägt das deklarierte Erwerbseinkommen ein. Aufgrund dieser Einträge berechnet sie später die Renten.

