Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Wer aber der freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beitritt, führt den Versicherungsschutz lückenlos weiter.
Der Beitritt zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist nur möglich, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nationalität: Schweiz oder EU/EFTA-Staat
- Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA
- bis zum Verlassen der Schweiz mindestens fünf Jahre ununterbrochen obligatorisch versichert
- Einreichung der Beitrittserklärung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse innert Jahresfrist nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung.
Merkblatt Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (PDF)

