Gut zu wissen
Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer erheblichen Kürzung der späteren Rente führen, was besonders im Invaliditätsfall schwerwiegend ist.

Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in der AHV obligatorisch versichert. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, bezahlen sie bis zum Alter von 25 Jahren pauschal den Mindestbeitrag von CHF 475.00 im Jahr.
Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer erheblichen Kürzung der späteren Rente führen, was besonders im Invaliditätsfall schwerwiegend ist.
Ab wann muss ich AHV-Beiträge zahlen?
Nichterwerbstätige Studierende sind beitragspflichtig ab dem
Wie hoch ist der Beitrag?
Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das
Wo muss ich die AHV-Beiträge zahlen?
Bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich Ihre Lehranstalt (Universität, Hochschule usw.) befindet. Wer im Kanton Zürich studiert, zahlt die Beiträge somit bei der
Ich arbeite neben dem Studium. Muss ich trotzdem noch Beiträge zahlen?
Wenn Sie beitragspflichtiges Einkommen erzielen, vermindert sich der Pflichtbeitrag im betreffenden Kalenderjahr um die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bereits geleisteten Beiträge. Bei einem Bruttojahreseinkommen ab
Ich bin 21-jährig oder älter und studiere in Zürich. Wo und wie muss ich mich anmelden?
Die SVA Zürich stellt allen Studierenden im Kanton Zürich in den ersten sechs Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres einen Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht zu. Für das Beitragsjahr 2011 erhalten Sie den Fragebogen also spätestens Mitte 2012. Sie müssen diesen Fragebogen in jedem Fall zurückschicken. Wenn Sie keinen Fragebogen erhalten, rufen Sie uns bitte an.
Wie lange kann ich fehlende Beiträge noch nachzahlen?
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Schicken Sie uns die Anmeldung für Nichterwerbstätige zusammen mit Immatrikulationsbestätigungen.
Ich studiere im Ausland. Kann ich in der AHV versichert bleiben? Wenn Sie im Ausland nicht erwerbstätig sind, können Sie die Versicherung weiterführen. Das Höchstalter ist