Studium

Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in der AHV obligatorisch versichert. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, bezahlen sie bis zum Alter von 25 Jahren pauschal den Mindestbeitrag von CHF 475.00 im Jahr.

Gut zu wissen

Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer erheblichen Kürzung der späteren Rente führen, was besonders im Invaliditätsfall schwerwiegend ist.

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann muss ich AHV-Beiträge zahlen?
Nichterwerbstätige Studierende sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.

Wie hoch ist der Beitrag?
Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, bezahlen nichterwerbstätige Studierende pauschal den Mindestbeitrag: aktuell CHF 475.00 im Jahr plus einen Verwaltungskostenbeitrag von CHF 23.75. Ältere nichterwerbstätige Studierende bezahlen Beiträge je nach (Renten-) Einkommen und Vermögen plus einen Verwaltungskostenbeitrag. Eine unverbindliche Auskunft liefert unser Online-Rechner.

Wo muss ich die AHV-Beiträge zahlen?
Bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich Ihre Lehranstalt (Universität, Hochschule usw.) befindet. Wer im Kanton Zürich studiert, zahlt die Beiträge somit bei der SVA Zürich.

Ich arbeite neben dem Studium. Muss ich trotzdem noch Beiträge zahlen?
Wenn Sie beitragspflichtiges Einkommen erzielen, vermindert sich der Pflichtbeitrag im betreffenden Kalenderjahr um die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bereits geleisteten Beiträge. Bei einem Bruttojahreseinkommen ab CHF 4612.00 entfällt der Pflichtbeitrag ganz.

Ich bin 21-jährig oder älter und studiere in Zürich. Wo und wie muss ich mich anmelden?
Die SVA Zürich stellt allen Studierenden im Kanton Zürich in den ersten sechs Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres einen Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht zu. Für das Beitragsjahr 2011 erhalten Sie den Fragebogen also spätestens Mitte 2012. Sie müssen diesen Fragebogen in jedem Fall zurückschicken. Wenn Sie keinen Fragebogen erhalten, rufen Sie uns bitte an.

Wie lange kann ich fehlende Beiträge noch nachzahlen?
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Schicken Sie uns die Anmeldung für Nichterwerbstätige zusammen mit Immatrikulationsbestätigungen.

Ich studiere im Ausland. Kann ich in der AHV versichert bleiben?  Wenn Sie im Ausland nicht erwerbstätig sind, können Sie die Versicherung weiterführen. Das Höchstalter ist 30 Jahre. Schicken Sie uns die Anmeldung für Nichterwerbstätige.