Antworten auf häufige Fragen
Ab wann und wie lange erhalte ich Mutterschaftsentschädigung?
Ab dem Tag, an dem Ihr Kind zur Welt kommt. Die Mutterschaftsentschädigung dauert maximal
Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung beläuft sich auf
Wer erhält Familienzulagen?
Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7020.00 pro Jahr bzw. CHF 585.00 pro Monat. Für Arbeitnehmende mit einem tieferen Einkommen gelten im Kanton Zürich besondere Voraussetzungen.
Wie melde ich mich für Familienzulagen an?
Für Familienzulagen melden Sie sich am einfachsten über Ihren Arbeitgeber an. Sie können es auch direkt der zuständigen Familienausgleichskasse schicken. Ihr Arbeitgeber muss aber die Fragen zum Beschäftigungsverhältnis beantwortet haben.
Ich erhalte bisher keine Familienzulagen. Kann ich sie rückwirkend beantragen?
Sie können Familienzulagen bis zu fünf Jahre rückwirkend ab dem Anmeldedatum beantragen. Anspruch und Leistungen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erhalten auch Nichterwerbstätige wie z. B. Studierende Familienzulagen?
Ja. Seit 1. Januar 2009 haben auch Eltern, die bei der kantonalen Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige angemeldet sind, Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nichterwerbstätige mit Wohnsitz im Kanton Zürich senden die Anmeldung an die SVA Zürich.

