Gut zu wissen
Für Beschäftigte in einem Privathaushalt (z. B. Putzfrau) gibt es keinen Freibetrag: In Haus und Garten ist jeder Lohn AHV-pflichtig.

Wenn Sie eine Raumpflegerin oder eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und die obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen.
Für Beschäftigte in einem Privathaushalt (z. B. Putzfrau) gibt es keinen Freibetrag: In Haus und Garten ist jeder Lohn AHV-pflichtig.
Wieso muss ich meine Hausangestellte gegen Unfälle versichern?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihrer Hausangestellten sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen. Ausnahme: Wenn Ihre Raumpflegerin eine eigene Reinigungsfirma besitzt und von ihrer Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende anerkannt ist, handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis.
Meine Hausangestellte ist über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert. Warum muss ich sie trotzdem gegen Unfall versichern?
Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen. Wenn Ihre Hausangestellte bei Ihnen weniger als acht Stunden in der Woche arbeitet, beschränkt sich die Versicherung auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ab acht Wochenstunden müssen Sie ihre Hausangestellte auch gegen Nichtberufsunfälle versichern. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Obligatorische Unfallversicherung.
Meine Hausangestellte arbeitet hauptberuflich bei einem anderen Arbeitgeber und ist dort gegen Unfälle versichert. Muss ich sie trotzdem gegen Unfall versichern?
Ja. Sie sind auf jeden Fall verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Versicherungspolice lautet auf den Namen des Arbeitgebers und lässt sich im Schadenfall nicht übertragen.
Ich beschäftige einen Hauswart, der in verschiedenen Liegenschaften tätig ist? Muss ich ihn gegen Unfall versichern?
Ja. Auch hier handelt es sich um eine Beschäftigung in einem Privathaushalt.
Muss ich meiner Hausdienstangestellten Beiträge an die zweite Säule (BVG) bezahlen?
Wenn der Bruttolohn höchstens CHF 20'880.00 pro Kalenderjahr beträgt, ist er nicht BVG-pflichtig (Stand 2011). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Anschlusspflicht BVG.
Die Anmeldung ist einfacher und günstiger, als man denkt.