Vereinfachte Abrechnung
Wir empfehlen Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Es ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Sie ziehen die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung sowie den Steuerabzug vom Bruttolohn ab und rechnen mit der SVA Zürich jeweils per Ende Jahr ab. Wir senden Ihrer Haushaltshilfe für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohnausweis auszufüllen.
Für die Anmeldung benötigen Sie AHV-Nummer und Geburtsdatum Ihrer Hausangestellten, Ihres Hausangestellten
Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug (PDF)
Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn Ihre Hausangestellte, Ihr Hausangestellter obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist.