Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig. Wenn Sie im Jahr 2013 Hausangestellte mit Jahrgang 1995 und älter beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge mit einer Ausgleichskasse abrechnen.
Hausangestellte
Bereits ein kleines Einkommen genügt, um kostengünstig gegen Invalidität, Todesfall und Armut im Alter versichert zu sein. Melden Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an. Das ist einfacher und günstiger, als gedacht.
In sechs Schritten Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden
Wir führen Sie auf den folgenden Seiten Schritt für Schritt durch die Anmeldung.


