Antworten auf häufige Fragen
Welche Beiträge darf mir der Arbeitgeber vom Lohn abziehen?
Sie als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber teilen sich je zur Hälfte die Beiträge an AHV/IV/EO sowie an die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zieht Ihren Anteil von Ihrem Bruttolohn ab: Für
Kann ich kontrollieren, ob mein Arbeitgeber die AHV/IV/EO-Beiträge tatsächlich bezahlt hat?
Die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers führt für Sie ein Individuelles Konto und trägt den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn ein. Sie können bei einer Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug bestellen. Die Löhne des laufenden Kalenderjahrs sind aber erst im folgenden Jahr verbucht. Wenn Sie Unstimmigkeiten entdecken, bitten wir Sie, dies mit Lohnausweisen oder Lohnabrechnungen zu belegen, damit wir die Nachzahlung der geschuldeten Beiträge verfügen können.
Ich bin als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt angestellt. Habe ich während der Ferien Anspruch auf Lohn?
Als Hausangestellte haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Eine Ferienwoche entspricht einer Arbeitswoche: Wenn Sie drei Stunden pro Woche arbeiten, haben Sie in einer Ferienwoche drei Stunden freie Zeit zugute. Bei Stundenlohn muss Ihnen der Arbeitgeber einen Zuschlag in Höhe von
Ich bin 65-jährig und weiterhin erwerbstätig. Muss ich noch AHV-Beiträge bezahlen?
Ja. Sie sind über das ordentliche Rentenalter hinaus beitragspflichtig, solange Sie erwerbstätig sind. Für Altersrentner gilt aber ein Freibetrag von
Ich habe nicht das ganze Jahr über gearbeitet. Habe ich jetzt Beitragslücken?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, rufen Sie uns bitte an, damit wir Ihre persönliche Situation abklären können.
Wo erhalte ich Familienzulagen?
Melden Sie sich an, am einfachsten über Ihren Arbeitgeber. Er wird Ihnen die Familienzulagen mit dem Lohn auszahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Ihr Arbeitgeber bei der

