Mit dem Partnerweb Zeit und Kosten sparen

Das Partnerweb bietet sehr viele Vorteile. Neben dem unkomplizierten Übermitteln von Lohnmeldungen können Sie auch Personaldaten schnell bearbeiten.

Lohnmeldungen

  • Lohnmeldungen bequem online erfassen.
  • Ganze Dateien direkt aus Ihrer Lohnsoftware übermitteln (unterstützt werden alle für das einheitliche Lohnmeldeverfahren ELM zertifizierten Lohnprogramme.
  • Nachträge melden.
  • Lohnsummenpauschalen anpassen.

Personaldaten

  • Neue Mitarbeitende anmelden.
  • Individuelle Konti für mehrere Personen auf einmal eröffnen.
  • Versicherungsnachweise für neue Mitarbeitende selber ausdrucken und sofort aushändigen. 
  • Personalien schnell und unkompliziert ändern.
  • Neue oder verloren gegangene AHV-Ausweise online bestellen beziehungsweise nachbestellen.

Gut zu wissen
Ab einer AHV/IV/EO-Beitragssumme von CHF 80'000.00 reduziert sich Ihr Verwaltungskostenbeitrag, wenn Sie die jährliche Lohnabrechnung elektronisch liefern.

Antworten auf häufige Fragen

Ist das Partnerweb für Selbständige, die kein Personal beschäftigen, geeignet?
Die Dienstleistungen des Partnerwebs sind zurzeit ausschliesslich auf Arbeitgebende ausgerichtet. Falls Sie neu Personal beschäftigen, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, seit wann dies der Fall ist. Bitte geben Sie uns auch die Lohnsumme bekannt, damit wir Ihnen die provisorischen Lohnbeiträge in Rechnung stellen können. Nur mit diesen Angaben können wir Ihre persönliche Partnernummer erstellen, die den Zugang zum Partnerweb ermöglicht.

Kann ich als Arbeitgeber im vereinfachten Abrechnungsverfahren (BGSA) das Partnerweb nutzen?
Nein. Aufgrund des zusätzlichen Quellensteuerabzuges kann dies nicht via Partnerweb abgewickelt werden.

Kann ich Anmeldungen oder Mutationen für Familienzulagen via Partnerweb vornehmen?
Dies ist leider nicht möglich. Bitte reichen Sie die Unterlagen in Papierform ein.

Kann ich im Partnerweb auch Mitarbeitende abmelden?
Nein. Nur Austritte von Familienzulagenbezügern müssen gemeldet werden und dies erfolgt weiterhin schriftlich.