Anmeldung

Falls Sie nicht Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Verbandsausgleichskasse sind, müssen Sie sich bei einer Neugründung immer bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich Ihr Geschäftssitz befindet, anmelden.

Antworten auf häufige Fragen

Welche Unterlagen muss ich der Ausgleichskasse einreichen?

  • Dokumente, die belegen, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wie Kopien von gestellten Rechnungen, Offerten an Kunden, Mietverträge für Geschäftsräume, Aufträge, Werbeunterlagen und so weiter.

Wie melde ich eine neu gegründete GmbH bei der Ausgleichskasse an?
Wenn Sie eine juristische Person (GmbH, AG, usw.) gründen, stellen wir Ihnen nach dem Eintrag ins Handelsregister automatisch das Formular zur Anmeldung bei der Ausgleichskasse zu.