Anmeldung

Neue Mitarbeitende müssen Sie innert 30 Tagen nach Stellenantritt bei der SVA Zürich anmelden. Das ist einfach mit einem Formular oder online im Partnerweb zu erledigen.

Gut zu wissen

Wenn sich die Lohnsumme Ihres Betriebs wesentlich erhöht, teilen Sie uns am besten auch gleich die neue Basis für die Akontozahlungen mit. So vermeiden Sie hohe Nachforderungen nach der Schlussabrechnung.

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich neue Mitarbeitende bei der SVA Zürich anmelden? Wie geht das?

Sie sind verpflichtet, uns innert 30 Tagen nach Stellenantritt die Personalien mitzuteilen. Schicken Sie uns das Anmeldeformular.

Der neue Mitarbeiter hat noch keinen AHV-Ausweis oder findet ihn nicht mehr. Wie kann ich ihn anmelden?
Wenn Sie seine AHV-Nummer kennen, müssen Sie nicht unbedingt einen AHV-Ausweis bestellen. Wenn Sie einen AHV-Ausweis bestellen möchten, schicken Sie uns bitte das Antragsformular.

Der neue Mitarbeiter hat Kinder und möchte Familienzulagen erhalten. Was müssen wir tun?

Wir benötigen eine vollständig ausgefüllte Anmeldung mit den im Formular aufgeführten Beilagen (Geburtsschein, Ausbildungsbestätigung, Wohnsitzbestätigung usw.).