Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Berufsbildungsfonds

Seit Januar 2011 soll der Berufsbildungsfonds im Kanton Zürich neue Anreize für Unternehmen schaffen, Lehrstellen anzubieten. Die Familienausgleichskassen ziehen die Beiträge ein.

Gut zu wissen

Der kantonale Berufsbildungsfonds soll neben den bestehenden Branchenfonds sicherstellen, dass auch Betriebe, die keine Lernenden ausbilden, einen Beitrag an die Berufsbildung leisten.

Antworten auf häufige Fragen

Wie hoch ist der Beitrag an den Berufsbildungsfonds?
Massgebend ist die bei der Familienausgleichskasse abrechnungspflichtige Lohnsumme der im Kanton Zürich tätigen Arbeitnehmenden. Die betroffenen Betriebe bezahlen ein Promille der beitragspflichtigen Lohnsumme an den neuen Fonds.

Wie wird der Beitrag erhoben?
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel jährlich und erfolgt bei aktiven Unternehmen jeweils im Folgejahr der Beitragspflicht. Die Beiträge an den Berufsbildungsfonds für das Jahr 2011 werden aufgrund der für das Jahr 2011 bei der Familienausgleichskasse abrechnungspflichtigen Lohnsumme im Jahr 2012 erhoben.

Bei Wegzug des Unternehmens in einen anderen Kanton oder Geschäftsaufgabe (Liquidation, Konkurs) werden die Beiträge sofort erhoben, d.h. nach der definitiven Abrechnung der pflichtigen Löhne bei der Familienausgleichskasse.

Kann ich mein Unternehmen von der Beitragspflicht an den Berufsbildungsfonds befreien lassen?
Kein Unternehmen soll Beiträge an mehrere Berufsbildungsfonds entrichten müssen. Daher sind Unternehmen im Kanton Zürich von der Beitragspflicht befreit, wenn sie

  • selber Lernende im Kanton Zürich ausbilden
  • einem Lehrbetriebsverbund angehören
  • die Beiträge an einen anerkannten Branchenfonds leisten

Betriebe, die am 1. Januar eine der obigen Voraussetzungen erfüllen, werden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) für das laufende Jahr von der Beitragspflicht an den kantonalen Berufsbildungsfonds befreit. Die zuständigen Familienausgleichskassen erhalten eine entsprechende Mitteilung. Die Entscheide des MBA sind für die Familienausgleichskassen verbindlich.

Kleine Unternehmen mit einer jährlichen Lohnsumme unter CHF 250‘000.00 sind von der Beitragspflicht automatisch befreit.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zu den Leistungen des Berufsbildungsfonds, zur Beitragserhebung oder zu den Befreiungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Berufsbildungsfonds:

Ruth Köfler
Tel. 043 259 77 70
Fax: 043 259 77 49
ruth.koefler@mba.zh.ch

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